Unsere Leistungen 

 

Meine Leistungen/Tätigkeiten sind nach § 6 Nr. 4 StBerG definiert und umfassen u.a.:

- Buchen laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung

- Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung

- Nachhilfe im Bereich Rechnungswesen

Die Berechnung meiner Leistungen bespreche ich gerne mit Ihnen persönlich, da sich der Zeitaufwand nach Art und Umfang der Finanzbuchhaltung individuell stark unterscheiden kann.