Unsere Leistungen
Meine Leistungen/Tätigkeiten sind nach § 6 Nr. 4 StBerG definiert und umfassen u.a.:
- Buchen laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung
- Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Nachhilfe im Bereich Rechnungswesen
Die Berechnung meiner Leistungen bespreche ich gerne mit Ihnen persönlich, da sich der Zeitaufwand nach Art und Umfang der Finanzbuchhaltung individuell stark unterscheiden kann.